Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Marti Management & Consulting AG (Marti-mc) bilden die Grundlage für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen Marti- mc und ihren Kunden.
1 Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Marti-mc bedarf mitsamt allfälligen Änderungen und/oder Ergänzungen der Schriftform.
2 Verhältnis AGB/Vertrag
Der Vertrag Marti-mc/Kunde regelt die Einzelheiten, die vorliegenden AGB die allgemein gültigen Grundsätze der geschäftlichen Beziehung der Parteien. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Vertrag und AGB ist vorrangig der Vertrag massgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn Marti-mc diese ausdrücklich akzeptiert hat.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Dienstleistungen von Marti-mc und der dafür vereinbarte Preis sind im Vertrag festgehalten und verstehen sich exkl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Vom Kunden gewünschte Änderungen des Vertrages, die Mehrkosten verursachen, sind vorab schriftlich zu bestätigen und werden sodann zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen von Marti-mc sind netto innert 10 Tagen zur Zahlung fällig.
4 Leistung
Marti-mc verpflichtet sich, den Auftrag professionell und mit aller Sorgfalt innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Frist zu erfüllen. Marti-mc ist berechtigt, eigene Angestellte oder Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen, haftet für diese aber wie für eigenes Handeln.
5 Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen werden im Vertrag mit dem Kunden definiert. Termine und Lieferfristen ändern sich entsprechend, sollte sich der Inhalt des Auftrages bzw. der Arbeitsumfang nachträglich verändern oder sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommen.
6 Gewährleistung und Haftung
Marti-mc steht für sorgfältige („state of the art“) Auftragserfüllung ein, kann aber keine Haftung übernehmen für leichte Fahrlässigkeit und auch nicht für Fehler oder Mängel, die auf Handlungen des Kunden zurückgehen oder sonst wie ausserhalb des Einflussbereiches von Marti-mc verursacht worden sind.
Die Haftung von Marti-mc ist begrenzt auf das vereinbarte Honorar. Insbesondere wird jegliche Haftung für indirekte und/oder Folgeschäden ausgeschlossen.
7 Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt, dass das geistige Eigentum an allen im Rahmen des Auftrags von Marti-mc geschaffenen Arbeitsergebnissen bei Marti-mc verbleibt.
Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn durch Marti-mc im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Die Leistung von Marti-mc steht dem Kunden im vereinbarten Rahmen als Gesamtwerk zu. Teile davon können durch Marti-mc unter Einhaltung der Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht weiterverwendet werden.
8 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien werden über Zustandekommen und Inhalt ihrer vertraglichen Beziehung Stillschweigen bewahren. Marti-mc verpflichtet sich darüber hinaus, alle im Zusammenhang mit den Leistungen vom Kunden in Erfahrung gebrachten Informationen geheim zu behalten.
Die Tätigkeit für einen Kunden kann Marti-mc, mit vorgängigem Einverständnis des Kunden, in eigenen Publikationen veröffentlichen und zur Eigenwerbung verwenden.
Unterlagen und Daten, die Marti-mc anvertraut werden, werden vertraulich behandelt und werden auf entsprechenden Wunsch des Kunden nach Abschluss des Projektes diesem zurückgegeben. Bei Daten und Dokumenten, deren Verlust oder Missbrauch gravierende Folgen haben könnten, ist es Aufgabe des Kunden, Marti-mc auf dieses besondere Risiko ausdrücklich aufmerksam zu machen.
9 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Marti-mc als ungültig oder nicht umsetzbar erweisen, wird nicht das ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngemäss durch rechtsgültige zu ersetzen.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Marti-mc untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen die Parteien alles daran, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Zug/Schweiz.
Baar, 1. Januar 2023